Code of Conduct
Verhaltenskodex
Herzlich Willkommen in den KW! Unser Code of Conduct legt dar, wie sich alle verhalten und behandelt werden sollen, während sie sich in den KW aufhalten.
Eine demokratische Gesellschaft baut auf einer Grundlage von vielfältigen Stimmen, Toleranz, Inklusivität und gegenseitigem Respekt auf. Die KW sind ein Ort, an dem Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund und unterschiedlichen Erfahrungen zusammentreffen und miteinander interagieren. Die Verwendung von abwertender Sprache, jegliche Form von Belästigung, Rassismus, Antisemitismus, Islamophobie, Sexismus, Transphobie, Ableismus, Queerphobie, Klassismus und andere Formen von Diskriminierung und abfälligem Verhalten werden in den KW nicht geduldet, ebenso wenig wie die Anstiftung zu Hass oder Gewalt, Mobbing oder negative Stereotypisierung von Einzelpersonen oder Gruppen von Menschen.
Dieser Verhaltenskodex gilt für den Vorstand und die Mitglieder des KUNST-WERKE BERLIN e. V., alle Mitarbeitenden, Künstler*innen, Projektpartner*innen und Besucher*innen des KUNST-WERKE BERLIN e. V. (KW Institute for Contemporary Art und Berlin Biennale für zeitgenössische Kunst) gleichermaßen und dient als Leitfaden sämtlicher Interaktionen, Aktivitäten und Veranstaltungen, sowohl innerhalb als auch außerhalb unserer Räumlichkeiten.
In jedem Fall gilt jederzeit deutsches Recht.
Wir erwarten von Ihnen, dass Sie …
Was wir nicht tolerieren …
Was verstehen wir unter Diskriminierung?
Diskriminierung ist die ungerechtfertigte, ungleiche, benachteiligende, ausgrenzende und erniedrigende Behandlung von Gruppen und Einzelpersonen. Die Grundlage der Diskriminierung ist die Annahme einer vermeintlichen Andersartigkeit der Diskriminierten und die Annahme, dass die Benachteiligung nicht ungerecht, sondern die unvermeidbare Folge ihrer Andersartigkeit ist.
Merkmale von Diskriminierung, die derzeit durch das deutsche Recht (AGG / Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, 2006 in Kraft getreten) geschützt sind:
Diskriminierung aus rassistischen Gründen, aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer chronischen Erkrankung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Die Antidiskriminierungsstelle hat sich in der Vergangenheit wiederholt für eine Ausweitung des Schutzes vor Diskriminierung eingesetzt.
Die KW werden außerdem auf jede Meldung von Benachteiligung oder Diskriminierung im Widerspruch zum Code of Conduct reagieren.
- Sichtbare Diversität bezieht sich auf Merkmale, die identifiziert werden können, wie Alter, Geschlechtsidentität, ethnische Zugehörigkeit oder Behinderung.
- Unsichtbare Diversität bezieht sich auf Merkmale oder Zustände, die physischer, mentaler oder neurologischer Natur sein können, die nicht sichtbar sind, aber die Sinne, die Teilnahme und die kognitiven Funktionen einer Person einschränken oder beeinträchtigen können.
- Weitere Merkmale können sein: Asylstatus, Lebensstil, sozialer Status, Bildung, Beschäftigung, Ernährungsgewohnheiten, Sprachkenntnisse.
Was ist Belästigung?
Belästigung ist unerwünschtes Verhalten im Zusammenhang mit einem geschützten Merkmal. Es handelt sich um eine Art von Diskriminierung, die darauf abzielt, eine Person unter Druck zu setzen, einzuschüchtern, zu belästigen und/oder zu bedrohen. Belästigung kann verbal, visuell und/oder physisch erfolgen.
Melde- und Reaktionsmechanismen
Sofortige Maßnahmen
Meldewege
Reaktionsprozess
Verpflichtung zur Verbesserung
Im Übrigen gilt die Hausordnung.